Sie sind : Als Verhalter eines Guthabens und/oder Beauftragter einer Erbschaft gezwungen, einen vermissten oder unbekannten Erbberechtigten in der Schweiz oder im Ausland aufindig zu machen. Von Problemen bei der Erledigung einer Erbschaftsangelegenheit in der Schweiz betroffen als : - Erbschaftsverwalter - Verwalter/Bankier - Beistand für verschollene Personen - Versicherungsgesellschaften - Willenvollstrecker - Notar - Rechtsanwalt - Private Allgemeiner Aufgabenbereich und Leistungen : Lokalisieren von vermissten Personen
Auffinden von Berechtigten eines Guthaben
Überprüfen/Ermitteln der Erbfolge eines "de cujus" nach anwendbarem Recht
Suchen nach Erben in der ganzen Welt
Erstellen des Erbfolge-Stammbaums, Abgabe der dazugehörenden Urkunden
Vorlegen der errechneten Erbanteile in Tantiemen
Abwicklug des Nachlasses
|
|
|