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Das Erbrecht in der Scweiz Das Erbrecht definiert, welche Personen erbberechtigt sind und welcher Anteil jedem Erben zukommt
Wenn eine Person (der « de cujus ») verstirbt, werden seine Güter und seine eventuellen Schulden an seine Erben übertragen. Diese werden Eigentümer zur gesamten Hand dieser Werte und können prinzipiell nur gemeinsam über sie verfügen, solange die Erbteilung nicht erfolgt ist. Sie bilden eine Erbengemeinschaft, die auch Nachlass genannt wird. Um zu klären, welche Werte sich in einem Nachlass befinden, muss zuerst der Güterstand aufgelöst werden. Es bestehen mehrere Güterstände, die sich auf das Erbrecht auswirken: - Errungenschaftsbeteiligung
Diejenigen Personen, die nicht Verwandte aus einem dieser Stämme sind, können kein Erbrecht für sich beanspruchen. Das Gesetz definiert die Rangfolge des Erbrechts und den Anteil, der jedem Erben zukommt. |
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